Energieeffizient sanieren: Die Förderungen | ThermoFlux

Energieeffizient Sanieren: Diese Förderungen warten auf Sie!

Es gibt mehrere Wege, auf denen Sie Ihr Haus in eine energieeffiziente Zukunft führen können. Eine durchdachte und ausgefeilte Sanierung ist einer davon. Soll diese gut gemacht sein, kostet das entsprechend. Qualität hat eben ihren berechtigten Preis. Zum Glück gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten. Obwohl dieser Bereich zuletzt vonseiten des Gesetzgebers verschlankt wurde, ist die Auswahl ist weiterhin enorm. Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema „Förderungen für energieeffizientes Sanieren“ wissen müssen.

Welche Förderprogramme für energieeffizientes Sanieren gibt es?

Da die angedachten Projekte, die finanziellen Voraussetzungen und generell die Lebenssituationen von Mensch zu Mensch unterschiedlich sind, gibt es klarerweise auch unterschiedliche Förderprogramme rund um die energieeffiziente Sanierung.
Grundsätzlich existieren zwei staatliche Anlaufstellen, die für die Vergabe von Förderungen zuständig sind. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Was die Art der Förderung betrifft, gibt es Zuschüsse und Kredite.
Das Angebot ist jedenfalls sehr breit, sodass für sämtliche Bauprojekte auch tatsächlich die passende Unterstützung gefunden werden kann. Ein Überblick:

Die Förderprogramme des BAFA

Bevor wir uns die jeweiligen Programme näher ansehen, noch schnell eine grundlegende Sache. Die Förderprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle rund um die energieeffiziente Sanierung bieten ausnahmslos Zuschüsse, keine Kredite. Zweitere finden Sie – wie der Name schon vermuten lässt – bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Zunächst beschäftigen wir uns aber mit den BAFA-Programmen. Die BAFA-Förderungen werden grundsätzlich in Maßnahmen für Wohngebäude und Maßnahmen für Nicht-Wohngebäude unterteilt. Die wiederum jeweils in fünf Unterpunkte:

  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungstechnik
  • Heizungsoptimierung
  • Fachplanung und Baubegleitung

Hinsichtlich der darunterfallenden Arbeiten gibt es (so gut wie) keinen Unterschied zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden. Differenzen existieren einzig beim Förderumfang.
Die Fördergegenstände und Förderumfänge im Detail:

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:

  • Dämmung der Gebäudehülle
  • Aufbereitung/Erneuerung von Vorhangfassaden
  • Austausch von Außentüren/-toren und Fenstern
  • Sommerlicher Wärmeschutz (Ersatz bzw. Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung)

Förderumfang:

  • Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %. Zusätzliche 5 % bei Umsetzung einer Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
  • Nicht-Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %. Deckelung auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. insgesamt 15 Millionen Euro.

Anlagentechnik:

  • Einbau, Austausch und/oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen (Wärme- und Kälterückgewinnung inklusive).
  • Einbau digitaler Systeme für die Optimierung von Betrieb und Verbrauch bzw. zur Verbesserung der Netzdienlichkeit der Anlage oder des Gebäudenetzes (Wohngebäude)
  • Einbau von Mess-, Steuer- bzw. Regelungstechnik zur Erlangung eines Automatisierungsgrades, der mindestens der Klasse B entspricht (Nicht-Wohngebäude)
  • Kältetechnik zur Raumkühlung (Nicht-Wohngebäude)
  • Energieeffiziente Beleuchtungssysteme (Nicht-Wohngebäude)

Für beide Programme (Wohn- und Nicht-Wohngebäude) gilt: Eigenbauanlagen und Prototypen (weniger als vier betriebene Exemplare) werden ebenso wenig gefördert, wie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit relevanten gebrauchten Teilen.

Förderumfang:

  • Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %, gedeckelt auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzliche 5 % bei Umsetzung einer Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
  • Nicht-Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %. Deckelung auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. insgesamt 15 Millionen Euro.

Heizungstechnik:

  • Gas-Brennwertheizungen (Renewable Ready)
  • Gas-Hybridheizungen
  • Biomasseanlagen
  • Wärmepumpen
  • Solarkollektoranlagen
  • Innovative Technik (auf Basis erneuerbarer Energien)
  • Erneuerbare Energie-Hybride (EE-Hybride)
  • Gebäudenetze
  • Anschluss an Gebäude- oder Wärmenetz
  • Maßnahmen zur Darstellung des Ertrags von erneuerbaren Energien

Eigenbauanlagen und Prototypen (weniger als vier betriebene Exemplare) werden ebenso wenig gefördert, wie gebrauchte Anlagen oder Anlagen mit relevanten gebrauchten Teilen. Für Nicht-Wohngebäude gilt außerdem: Keine Förderung für Energieerzeugungsanlagen, für die eine EEG-Förderung oder eine Förderung nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung bezogen wird. (Ausnahmen sind Biomasseanlagen zur kombinierten Erzeugung von Strom und Wärme.)

Förderumfang:

  • Wohngebäude und Nicht-Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro. Fördersätze von
  • 20 % (Gasbrennwert)
  • 30 % (Gas-Hybrid, Solarthermie, Wärmeübergabestation mit Anteil erneuerbarer Energien von mind. 25 %)
  • 35 % (Wärmepumpen, Biomasse, EE-Hybride, Wärmeübergabestation mit Anteil erneuerbarer Energien von mind. 55 %)

(Für Wohngebäude: Zusätzliche 5 % bei Umsetzung einer Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
Dazu Austauschprämien für Ölheizungen von zusätzlich 10 %. Bezug aber nur möglich, wenn folgende Anlagen neu installiert werden:

  • Gas Hybrid
  • Biomasse
  • EE-Hybrid
  • Wärmepumpe
  • Wärmeübergabestation mit Anteil erneuerbarer Energien von mind. 25 und 55 %.

Die förderfähigen Kosten sind auf 60.000 Euro je Wohneinheit (Wohngebäude) bzw. 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und insgesamt 15 Millionen Euro (Nicht-Wohngebäude) gedeckelt.

Heizungsoptimierung:

  • Hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage (Einstellung der Heizkurve inklusive)
  • Austausch von Heizungspumpen
  • Anpassung der Vorlauftemperatur sowie der Pumpenleistung
  • Absenkung der Rücklauftemperatur
  • Optimierung der Wärmepumpe
  • Dämmung von Rohrleitungen
  • Installation von Flächenheizungen, Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern (entweder im Gebäude selbst oder in Gebäudenähe)
  • Mess-, Regelungs- und Steuertechnik

Voraussetzung für alle skizzierten Maßnahmen ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs der Anlage. Sollte dies aus technischen Gründen nicht möglich sein, so muss ersatzweise ein Heizungscheck nach DIN EN 15378 durchgeführt werden.

Förderumfang:

  • Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 300 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %, gedeckelt auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Zusätzliche 5 % bei Umsetzung einer Maßnahme als Teil eines individuellen Sanierungsfahrplanes (iSFP).
  • Nicht-Wohngebäude: Mindestinvestitionsvolumen von 2.000 Euro, Fördersatz liegt bei 20 %. Deckelung auf 1.000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche bzw. insgesamt 15 Millionen Euro.

Fachplanung und Baubegleitung:

Eine Beantragung dieser Förderung ist nur in Kombination mit der Förderung folgender Einzelmaßnahmen möglich:

  • Anlagentechnik (außer Heizung)
  • Heizungsoptimierung
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle
  • Heizungstechnik

Förderumfang:

  • Wohngebäude: Gefördert werden 50 % der förderfähigen Ausgaben. Deckelung bei 5.000 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser, bei Mehrfamilienhäusern (drei oder mehr Wohneinheiten) auf 2.000 Euro pro Einheit. Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.
  • Nicht-Wohngebäude: Gefördert werden 50 5 der förderfähigen Ausgaben. Deckelung bei 5 Euro je Quadratmeter Nettogrundfläche. Maximalbetrag von 20.000 Euro pro Zuwendungsbescheid.

Die Förderprogramme der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau bietet ihre finanzielle Unterstützung in zwei Formen an: Als Zuschuss und als Kredit. Eine Mischform stellt der Kredit mit Tilgungszuschuss dar. In diesem Fall muss die Summe nicht vollständig zurückgezahlt werden.
Mit dem Inkrafttreten der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude – kurz: BEG – und dem neuen „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ – kurz: EEG – ist der teilweise wirklich undurchsichtige Förderdschungel deutlich entwirrt worden. Wo es früher eine Vielzahl an unterschiedliche KfW-Programmen gab, existieren heute nur noch fünf relevante Angebote.
Wir widmen uns zunächst der BEG. Grundsätzlich funktionieren Die Förderprogramme als Kredit oder als Zuschuss.

KfW-Kredite in der BEG: Konkret geht es um die Kreditprogramm mit den Nummern 261 und 262. Gefördert werden die Sanierung, der Neubau oder der Kauf eines neuen oder kürzlich sanierten Effizienzhauses sowie Einzelmaßnahmen der energetischen Sanierung bei Bestandsgebäuden. Ebenso unterstützt wird die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche.

Konditionen im Überblick:

  • Förderkredit ab 0,68 % effektiver Jahreszins
  • Für Effizienzhaus bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit
  • Für Einzelmaßnahmen bis zu 60.000 Euro pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss zwischen 15 und 50 %
  • Möglichkeit zusätzlicher Förderungen (z. B. Baubegleitung)

Achtung: Ein KfW-Kredit für Wohngebäude kommt nicht infrage, wenn er zur Umschuldung bestehender Kredite verwendet werden soll, der Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben dient oder netzeinspeisende Photovoltaik-Anlagen errichtet werden sollen. (Für Letzteres gibt es den KfW-Kredit 270 – Erneuerbare Energien Standard.)

KfW-Zuschüsse in der BEG:

Zu finden im KfW-Förderprogramm 461. Gefördert werden der Bau und Kauf eines neuen Effizienzhauses, die Komplettsanierung zum Effizienzhaus sowie die Umwidmung von Nichtwohnfläche in Wohnfläche.
Konditionen im Überblick:

  • Pro Wohneinheit ist ein Sanierungszuschuss von bis zu 75.000 Euro möglich
  • Pro Wohneinheit ist ein Bauzuschuss von bis zu 37.500 Euro möglich
  • Möglichkeit zusätzlicher Förderungen (z. B. Baubegleitung)

Achtung: Ein KfW-Zuschuss kommt nicht infrage, wenn er für die Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben herangezogen werden soll, energetische Einzelmaßnahmen (Austausch der Fenster, Austausch der Heizung etc.) finanziert werden sollen oder er der Finanzierung einer netzeinspeisenden Photovoltaik-Anlage dient. (Förderungen für Einzelmaßnahmen gibt’s in den KfW-Programmen 261 und 262. Zudem bietet das BAFA einige passende Zuschüsse.)

Somit sind die möglichen KfW-Förderungen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude auch schon wieder abgearbeitet. Der nächste Punkt auf unserer Liste: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz.

KfW-Kredite im EEG:

Der Fördergegenstand ist in diesem Bereich sehr breit gefächert. Gefördert wird:

  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. (Darunter fallen auch Planungs-, Projektierungs- und Installationskosten. Klarerweise müssen die neuen Anlagen den Anforderungen aus dem EEG entsprechen.)
  • Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur Erzeugung von Wärme auf Basis erneuerbarer Energien
  • Wärme- oder Kältenetze bzw. Wärme- oder Kältespeicher (Voraussetzung: Die Anlage muss aus erneuerbaren Energien gespeist werden)
  • Maßnahmen zur verträglichen Integration erneuerbarer Energien ins Energiesystem (z. B. Speicheranlangen, Mess- und Steuerungssystem etc.)
  • Contracting und Modernisierung zur Leistungssteigerung

Konditionen im Überblick:

  • Kredite ab 0,55 % effektivem Jahreszins
  • Bezugsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gleichermaßen
  • Kredithöhe von bis zu 50 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Abdeckung von bis zu 100 % der Investitionskosten
  • Auszahlung von 100 %
  • Innerhalb von 12 Monaten nach Zusage kann die Summe auf einmal oder in Teilbeträgen abgerufen werden
  • In tilgungsfreier Zeit werden nur Zinsen gezahlt
  • Außerplanmäßige Tilgung möglich (Achtung: Vorfälligkeitsentschädigung fällt an!)

Achtung: Diese Kredite kommen nicht infrage, wenn Investitionen in fossile Brennstoffe getätigt werden sollen, für Treuhandkonstruktionen und In-Sich-Geschäfte (z. B. Erwerb eigener Unternehmensanteile).

KfW-Zuschuss im EEG:

Der Zuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau im Rahmen des EEG ist sehr spezifisch. Er wird nämlich nur dann ausbezahlt, wenn Sie auf die Brennstoffzellen-Technologie setzen. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen (0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung) in neue oder bereits bestehende Wohn- und Nicht-Wohngebäude.
Außerdem werden die Kosten für die Installation und die Inbetriebnahme von Brennstoffzellensystemen (sowie erforderliche Umfeldmaßnahmen) gefördert. Zudem gibt es Unterstützung bei einem Vollwartungsvertrag in den ersten 10 Jahren und der Konsultierung von Energieeffizienz-Experten.

Konditionen im Überblick:

  • Übernahme von 40 % der förderfähigen Gesamtkosten – genauer Wert ist abhängig von der Leistungsklasse des Brennstoffzellensystems
  • Maximaler Zuschuss = Festbetrag (6.800 Euro) + leistungsabhängiger Betrag (550 Euro pro 100 W elektrische Leistung)

Achtung: Der Zuschuss kommt nicht infrage für Eigenbauanlagen oder Prototypen (weniger als vier betriebene Exemplare). Ebenso wenig für gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlichen Gebrauchsteilen.