Förderungen für Wärmepumpen | ThermoFlux

Förderungen für Wärmepumpen

Die Bundesrepublik stellt viele staatliche Förderungen für Heizungssysteme bereit, mit denen Sie Ihre Räumlichkeiten umweltfreundlich beheizen können. Besonders die Heiztechnik mit Wärmepumpen birgt wirtschaftspolitisch großes Potenzial. Daher bietet der Staat auch etliche finanzielle Kaufanreize dafür. Sie können sowohl als Privatperson davon profitieren als auch als Freiberufler, Wohnungseigentümergemeinschaft, Kommune oder Unternehmen. Planen Sie, in Ihren Heizungsanlagen erneuerbare Wärme zu benutzen, wird Ihnen die folgende Übersicht zur Förderung von Wärmepumpen bei der Planung helfen.

Förderungen für Wärmepumpen: BAFA-Förderung

Die zwei wichtigsten Förderer für die Wärmepumpen sind das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die Bundesregierung führte die Förderungsmaßnahmen bis Jahresende 2020 noch unter dem Oberbegriff “Marktanreizprogramm”. Die staatlichen Fördermittel werden mittlerweile unter dem Namen BEG (Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude) geführt. Neben dem Namen haben sich auch die technischen Mindestanforderungen verändert. Die Wärmepumpe muss zu mindestens 50 % zu einem der folgenden Verwendungszwecke genutzt werden, damit sie grundsätzlich antragsberechtigt sind:

  • kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung oder nur Raumheizung
  • Bereitstellung von Prozesswärme und Wärme für Wärmenetze
  • Oder: zur Nachrüstung bivalenter Systeme mit einer Wärmepumpe.

Wer kann Fördermittel für eine Wärmepumpe beantragen?

Grundsätzlich kann jeder einen Zuschuss für den Einbau einer Wärmepumpe beantragen, der ein Bestandsgebäude saniert. Das gilt für Häuser, deren Bauantrag oder Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt. Im Altbau und bei der Sanierung gibt es die Förderung der Wärmepumpe nur für zugelassene Heizgeräte.

Zu beachten:

Ein hydraulischer Abgleich ist absolute Pflicht. Die Heizungsbauer müssen die Heizkurve optimal an das Gebäude abgleichen und sie den Normen der DVGW entsprechend einsetzen.

Zum Einbau müssen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Erstens müssen alle Verbräuche und erzeugten Wärmemengen gemessen und festgehalten werden. Zweitens muss bis zum 01. Januar 2023 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige nachgerüstet werden. Zum Letzten werden vom Fördernden hohe Anforderungen an die Jahreszeit bedingte Raumheizungseffizienz gestellt, die von der Heizungsart und den Temperaturen im Heizsystem abhängen.

Im Neubau sind dagegen lediglich Fördermittel für die Wärmepumpe im Zusammenhang mit einer Effizienzhaus-Förderung für das gesamte Gebäude erhältlich.
Auch Hausbesitzer mit Wohngebäude (BEG WG) oder Nichtwohngebäude (BEG NWG) erhalten finanzielle Unterstützung für ihre Sanierung mit Wärmepumpen.

 

  Wärmepumpe Gasbrennwert-Hybridheizung EE-Hybridheizung mit erneuerbaren Energien
Austausch Ölheizung mit iSFP 50% 45% 50%
Austausch Ölheizung 45% 40% 45%
Austausch sonstige Heizung mit iSFP 40% 35% 40%
Austausch sonstige Heizung 35% 30% 35%
Effizienzhaus-Sanierung 25 bis 50 % der Sanierungskosten (maximal 150.000 € pro Wohneinheit mit EE-Klasse) 25 bis 50 % der Sanierungskosten 25 bis 50 % der Sanierungskosten
Effizienzhaus-Neubau 15 bis 25 % der Baukosten (maximal 150.000 € pro Wohneinheit mit EE-Klasse) 15 bis 25 % der Baukosten 15 bis 25 % der Baukosten

 

Eine Förderung erfolgt nicht, wenn Bauherren die Kosten der Umweltheizung im Rahmen der BEG-WG- oder BEG-NWG-Förderung für energieeffiziente Neubauvorhaben geltend machen.

Höhe der Förderung

Diese hängt vom eingereichten Handwerkerangebot ab. Sollte es nicht hoch genug sein, können sich Zuschüsse später nicht mehr nach oben korrigieren lassen. Deshalb ist es dringend zu empfehlen, dass Bauherren und Sanierer ihre Kosten möglichst genau einschätzen und gegebenenfalls großzügiger kalkulieren.

Welche Heizungs- bzw. Kühlsysteme werden gefördert?

Bei bereits bestehenden Gebäuden, d. h. solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, können ebenfalls Fördermittel eingesetzt werden. Es kann keine Förderung gegeben werden, wenn eine Austauschpflicht gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV) § 10 besteht.
Folgende Systeme werden gefördert:

  • Biomasseanlagen
  • Solarthermieanlagen
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen
  • Hybridheizungen
  • „Renewable Ready” Gas-Brennwertheizungen
  • Austauschprämie für Ölheizungen

Sollten die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllt werden, werden bei Neubauten Solarkollektoranlagen mit 30 % der förderfähigen Kosten und Biomasse – sowie Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten – gefördert. Übrigens richtet sich eine KfW-Förderung bei Wärmepumpen für den Neubau nach den Effizienzhaus-Standards nach Zuschussprogramm 461. Genaue Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der KfW.

Nicht vergessen:

Es gibt keine detaillierten Obergrenzen für die Förderung von Wärmepumpen. Sofern die zu fördernde Anlage nicht gelistet ist, müssen Art der Wärmepumpe und Typbezeichnung beim Hersteller individuell kategorisiert werden, sodass jeder Fall einzeln abgegrenzt werden kann.

Regelungen zu Hybridsystemen für Wärmepumpen

Bei der Förderung für Wärmepumpen gilt es ein paar Regelungen zu beachten. Wichtig ist, dass sie Ihren Antrag auf Förderung stellen, bevor Sie mit ihrem Vorhaben starten , das heißt, wenn die Ausführung eines zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages bereits abgeschlossen ist.
Auch eine Ansammlung mehrerer Fördermittel für die gleichen förderfähigen Kosten ist kein Problem, solange die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Innerhalb des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aufgelegten KfW-Programm können nur KfW-Programme verbunden werden. Eine Kumulierung mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35 c Einkommensteuergesetz) ist allerdings nicht zulässig. Zuwendungen für gewerbliche Antragsteller können ebenfalls gewährt werden.
Bei der Zusammenführung mehrerer Systeme ist es außerdem wichtig, dass die entsprechenden technischen Voraussetzungen erfüllt werden. Sollte die Installation der Wärmepumpe gemeinsam mit einem solar- oder biobetriebenen Wärmeerzeuger stattfinden, fällt diese Konstellation unter die Kategorie EE-Hybridheizung. Der Fördersatz beträgt 35 % bis 50 %. Verfügt eine neue Wärmepumpe über eine bestehende Gasheizung, gehört sie zur Kategorie Gas-Hybridheizung. Für dieses Hybridsystem gibt es 30 % bis 45 % Zuschuss. Darauf kommt noch ein Austauschbonus. Dabei ist vor allem wichtig, dass die Wärmepumpe in dieser Kombination mindestens 25 % der gesamten Heizlast des versorgten Gebäudes übernimmt.

Beantragung der Fördermittel für Wärmepumpen

Die Beantragung der Fördermittel erfolgt durch einen Fachhandwerker. Bei Zuschüssen wird dazu die Webseite des BAFA benutzt. Hier erfolgt eine Dateneingabe sowie eine Information zu den zu erwartenden Kosten des Vorhabens. Für ein Darlehen mit Tilgungszuschuss sollte sich der Beantragende an seine Bank wenden. Diese gibt die Antragsunterlagen an die KfW weiter und zahlt am Ende das Darlehen aus. Sobald der Fördernde seine Mittel zum Projekt bestätigt hat, kann die Wärmepumpe vom Fachhandwerker eingebaut werden. Sollten Sie es besonders eilig haben, können Sie Handwerker ohne bereits erhaltene Bestätigung beantragen, allerdings bietet diese Methode natürlich ein Risiko, dass Sie sich gut überlegen sollten.

Welche Alternativen zur Bundesförderung gibt es?

Neben dem Förderprogramm des Bundes bieten vereinzelte Bundesländer, Stadtwerke und Energieversorger Förderprogramme an. Allerdings sind diese Förderungen finanziell und zeitlich sehr begrenzt. Neben diesem Förderprogramm gibt es noch den Steuerbonus für Sanierung, ein weiteres Förderprodukt für energetische Modernisierungen mit dem Besitzer selbst genutzter Wohnhäuser 20 % der anfallenden Kosten, das beinhaltet maximal 40.000 €, über drei Jahre steuerlich geltend machen. Hier sind nicht nur die Ausgaben für die neue Heizung berechenbar, sondern außerdem andere Arbeiten wie Dämmungsarbeiten oder der Austausch von Fenstern und Türen. Dazu muss das Haus bei der Sanierung mindestens 10 Jahre alt sein. Für den Steuerbonus müssen diese Kosten unbedingt in der Einkommenssteuererklärung angegeben werden.
Egal welche Fördermittel Sie letztendlich nutzen möchten, empfehlen wir Ihnen zur Unterstützung einen Fachmann zurate zu ziehen. Dieser kann Sie zu allen möglichen Förderprogrammen beraten und Sie während Ihres Antragwegs begleiten.