Förderung Pufferspeicher | ThermoFlux

Förderung Pufferspeicher

Besonders effektiv arbeiten Heizsysteme auf der Basis erneuerbarer Energien dann, wenn sie mit einem Pufferspeicher betrieben werden. Pufferspeicher nehmen überschüssige Wärme auf und speichern sie. Dadurch steht diese länger zur Verfügung, ohne dass die Heizung aktiv werden muss. Erzeugt also eine Solaranlage tagsüber mehr Wärme als verbraucht wird, kann der Pufferspeicher diese Wärme zwischenspeichern. Der Zugriff zu einem späteren Zeitpunkt ist kein Problem. Dadurch wird die Effizienz Ihres Heizsystems gesteigert. Doch nicht nur Heizsysteme, welche mit erneuerbaren Energien betrieben werden, profitieren von einem Pufferspeicher. Auch die Effizienz von Blockheizkraftwerken (BHKW) und Hybridheizungen wird durch Pufferspeicher gesteigert. Für die Anschaffung und die Installation solcher Pufferspeicher stehen Förderungen über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zur Verfügung.

Förderungen für Pufferspeicher: Welche Förderprogramme gibt es?

Für Pufferspeicher gibt es Förderungen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese stehen bundesweit zur Verfügung und können jederzeit bei der entsprechenden Institution beantragt werden.
Kredite mit oder ohne Tilgungszuschuss gibt es bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zuschüsse beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Förderung Pufferspeicher: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fasst seit dem 01.01.2021 alle bestehenden Förderprogramme für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Bereich Gebäude zusammen. Diese Förderprogramme lassen sich in drei Teilbereiche gliedern:

  • Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Wie werden Pufferspeicher in der BEG gefördert?

Da Pufferspeicher insbesondere in Verbindung mit Solarkollektoranlagen oder Biomasseheizungen ihre Verwendung finden, sind diese auch in der Förderung oft nur in Kombination zu betrachten. Daher muss der geplante Pufferspeicher gegebenenfalls einige Voraussetzungen erfüllen, bevor eine Förderung von KfW oder BAFA genehmigt wird. Im Folgenden werden zunächst auf die Fördermöglichkeiten über die KfW erläutert.

Förderungen Pufferspeicher: Erneuerbare Energien – Premium (KfW)

Im Rahmen dieses Förderkredite mit Tilgungszuschuss für Wärme (Kredit 271, 281), welcher über die KfW zu beantragen ist, werden Investitionen zur Nutzung von Wärme aus regenerativen Energien gefördert. Unter die geförderten Vorhaben fallen unter anderem auch große Wärmespeicher in Wärme- oder Kältenetzen.

Förderungen Pufferspeicher: Wer wird gefördert? (KfW)

Der Antrag für den Förderkredit erneuerbare Energien – Premium kann eingereicht werden von:

  • Unternehmen
  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Landwirte
  • Kommunen und Gemeindeverbände
  • Gemeinnützige Antragsteller und Genossenschaften
  • Contractoren

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Hersteller von Anlagen oder deren Hauptkomponenten sind nicht antragsberechtigt. Auch der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen kommen für diese Förderung nicht in Frage.

Förderungen Pufferspeicher: Höhe der Förderungen (KfW)

Über diesen Förderkredit sind bis zu maximal 25 Mio. € pro Vorhaben möglich. Dabei können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten inklusive der Mehrwertsteuer abgedeckt werden, falls keine Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt. Der gesamte Kreditbetrag wird ausgezahlt und ist innerhalb von 12 Monaten nach der Zusage abrufbar. Dies ist sowohl in Summe als auch in Teilbeträgen möglich. Die Höhe des Tilgungszuschusses ist abhängig von der Maßnahme.

Förderungen Pufferspeicher: Erneuerbare Energien – Standard (KfW)

Auch über den Förderkredit für Strom und Wärme (Kredit 270) werden Investitionen finanziert, welche sich auf Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme sowie auf zugehörige Speicher und Netze beziehen. Dabei sind in diesem Programm unter anderem auch Wärme- und Kältespeicher, welche aus erneuerbaren Energien gespeist werden, als mögliche förderfähige Kosten integriert.

Förderungen Pufferspeicher: Wer wird gefördert? (KfW)

Den Förderkredit erneuerbare Energien – Standard können folgende Antragsberechtigte beantragen:

  • In- und ausländische, private und öffentliche Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
  • Kommunale Zweckverbände
  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Antragsteller
  • Genossenschaften
  • Stiftungen und Vereine
  • Freiberufler
  • Landwirte

Zu beachten ist dabei, dass sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Antragsteller sich bei Inanspruchnahme dieses Kredits verpflichten, zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Auch bei diesem KfW-Förderkredit sind der Bund, die Bundesländer und deren Einrichtungen nicht antragsberechtigt.

Förderungen Pufferspeicher: Höhe der Förderungen (KfW)

Über diesen Förderkredit werden Vorhaben in Höhe bis zu maximal 50 Mio. € finanziert. Eine Abdeckung von bis zu 100 % der Investitionskosten ist möglich. Auch bei diesem KfW-Kredit wird die gesamte Summe ausgezahlt und ist innerhalb von 12 Monaten nach Zusage sowohl in Summe als auch in Teilbeträgen abrufbar. Die Bereitstellungsprovision von 0,15 % pro Monat entfällt.
Bei allen Förderkrediten, welche über die KfW bewilligt werden, gibt es eine tilgungsfreie Zeit, in welcher lediglich die Zinsen gezahlt werden. Nach der tilgungsfreien Zeit sind vierteljährliche Raten zuzüglich der Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag in jeweils gleich hohen Beträgen zu zahlen. Der Kredit kann ganz oder teilweise außerplanmäßig getilgt werden. Dafür muss allerdings eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden.

Förderungen Pufferspeicher: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Auch über die BEG-Förderungen des BAFA können Pufferspeicher gefördert werden. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt in diesem Bereich Zuschüsse zur Verfügung, welche über ein elektronischen Antragsformular beantragt werden können. Wichtig dabei ist zu beachten, dass der Antrag im Vorfeld der geplanten Maßnahmen gestellt wird.

Förderungen Pufferspeicher: Förderfähige Kosten (BAFA)

Die Anschaffung und Installation eines Pufferspeichers gehört dabei neben Anschaffungskosten für geförderte Wärmeerzeuger, dem Anschluss an ein Wärmenetz und weiteren Posten ebenfalls zu den förderfähigen Kosten. Generell sind im Bereich der Wärmespeicher folgende Positionen förderfähig:

  • alle Arten von Warmwasser-Speichern (Heizwasser-, Trinkwarmwasser,- u. Kombispeicher, etc.)
  • die Dämmung bereits vorhandener Wärmespeicher
  • Wärmespeicherung in Beton, Zeolith oder sonstigen anderen Medien
  • Erdwärmespeicher
  • Tiefen-Aquifer-oder Hohlraum-Wärmespeicher

Die Montage und Installation eines Pufferspeichers, also alle erforderlichen fachtechnischen Arbeiten und Materialien, gehören dabei neben den Anschaffungskosten für geförderte Wärmeerzeuger, dem Anschluss an ein Wärmenetz und weiteren Posten ebenfalls zu den förderfähigen Kosten.

Förderungen Pufferspeicher: Wer wird gefördert? (BAFA)

Antragsberechtigt sind:

  • Privatpersonen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften
  • Freiberufler
  • Kommunen und kommunale Gebietskörperschaften
  • Zweckverbände
  • Unternehmen
  • Gemeinnützige Organisationen oder Genossenschaften

Förderungen Pufferspeicher: Höhe der Förderungen (BAFA)

Die Höhe der Förderung kann dabei unterschiedlich ausfallen. Sie umfasst dabei die Anschaffung, die Montage und die Installation:

Einzelmaßnahme Fördersatz Fördersatz mit Austausch Ölheizung mit Fachplanung und Baubegleitung
Wärmespeicher 35% 45% 50%

Auch die Entsorgung eines alten Öl- oder Gastanks und die Wiederherstellung der Außenanlagen bei Tanks, welche mit Erde bedeckt waren sind in der Förderung mit inbegriffen. Ebenso wie der Ausbau und die Entsorgung alter Wärmeerzeuger inklusive der Schadstoffe und Sonderabfälle.

Förderungen Pufferspeicher: Fazit

Durch die Vereinfachung der Fördermittel durch das BEG, steht der Beantragung der Fördermittel für einen Pufferspeicher nichts mehr im Weg. Sind die Voraussetzungen für die Förderungen erfüllt und wurde der Antrag rechtzeitig gestellt, können die Förderprogramme des BEG dabei unterstützen, die effiziente Nutzung der erzeugten Wärme durch Pufferspeicher zu ermöglichen.