Förderungen für Wallboxen & Ladesäulen | ThermoFlux

Elektromobilität wird immer mehr unterstützt. Für mehr Elektroautos werden allerdings auch mehr Ladesäulen und Wallboxen – also kurz: Lademöglichkeiten – benötigt. Das kompakte Ladegerät, die Wallbox, wird an der Wand befestigt und kann genau wie die Ladesäulen zum Aufladen elektronischer Autos verwendet werden. Eine Wallbox kann im geschlossenen Raum ebenso gut eingesetzt werden wie im Außenbereich. Um solche Ladestationen zu installieren, gibt es unterschiedliche Förderungen durch den Staat: einmal die BMVI-Förderung für gewerbliche Ladestationen und die KfW-Förderung für privat und auch gewerblich genutzte Ladesäulen und Wallboxen. Der Fördertopf für die privaten Wallboxen ist dabei regelmäßig „leer“, wird aber vom Bund ebenso wieder aufgefüllt. Bevor Sie sich eine Wallbox für Ihr Eigenheim fördern lassen, erkundigen Sie sich erst nach der aktuellen Verfügbarkeit der staatlichen Fördermittel.
So war die Förderung im Zuge der Umweltprämie bereits nach kurzer Zeit ausgeschöpft, doch am 27. Juli wurde eine neue Förderung vom Bund zugesagt. Außerdem soll der Ausbau der Ladesäuleninfrastruktur bis 2050 stark vorangetrieben werden. Wie diese Förderungen funktionieren und wie sie beantragt werden, erfahren Sie in der folgenden Übersicht genauer.

Welche Förderungen für Wallboxen & Ladesäulen gibt es?

Das Bundesverkehrsministeriums (BMVI) hat das neue Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ ins Leben gerufen. Bei diesem Förderprogramm können kleine und mittelständische Unternehmen sowie der Einzelhandel und das Hotel- und Gaststättengewerbe bei der Installation einer Ladestation zur gewerblichen Nutzung von einer Förderung profitieren. Ladestationen und Wallboxen, die zu einem Wohngebäude gehören und privat verwendet werden, können seit November 2020 von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert werden. Der Standort kann hier ein gesicherter Stellplatz, die Garage oder ein anderer passender Ort sowohl drinnen als auch im Freien sein. Eine Förderung erhalten Sie einerseits beim Kauf der Wallbox und andererseits beim Einbauen und Anschließen durch einen Fachmann sowie einer Investitionssumme von mindestens 900 Euro.

Wichtig:

Seit dem 27.10.2021 sind die KfW-Mittel zur Förderung privater Wallboxen ausgeschöpft. Sollte Ihr Antrag bereits zuvor gestellt oder sogar bereits bewilligt worden sein, ist der Zuschuss selbstverständlich dennoch für Sie reserviert. Bestellungen sind ebenfalls noch immer möglich, allerdings sind die Förderungen derzeit gestoppt.

Detaillierter sehen diese Förderungen folgendermaßen aus:

  • Sie erhalten für jeden Ladepunkt pauschal 900 €, sofern die Gesamtkosten der Summe entsprechen oder diese übersteigen
  • Bei mehreren Ladepunkten, die jeweils mehr als 900 € kosten, kann mit dem maximalen Förderbetrag gerechnet werden
  • Liegt der Gesamtpreis unter 900 € pro Ladepunkt, wird die Förderung für die Wallbox anteilig berechnet

Um eine möglichst hohe Fördersumme zu bekommen, ist es ratsam, bereits im Antrag selbst anzugeben, wie viele Ladepunkte zu welchem Preis gekauft werden sollen. Ladepunkte sind die Stellen an den Ladestationen, die zum Aufladen per Kabel genutzt werden. Dabei wird zwischen Normalladen und Schnelladen unterschieden, da einige Wallboxen auch über mehrere Ladepunkte verfügen. Bei der Angabe im Antrag sollten sowohl die grundsätzlichen Kosten für die Wallbox selbst in Betracht gezogen werden als auch die Installationskosten durch einen Elektriker.

Anmeldepflicht:

Private Ladestationen und Wallboxen mit einer Leistung von bis zu 11 kW müssen übrigens beim Netzbetreiber angemeldet werden. Genehmigungspflichtig sind sie allerdings nicht.

Oft wird die Anmeldung sogar vom Installateur übernommen. Die anfallenden Kosten hängen von den räumlichen Gegebenheiten des Eigenheims ab, aber im Durchschnitt lässt sich mit einer Summe von 800 bis zu 1.500 € rechnen.

Voraussetzungen für die Förderungen durch das BMVI

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen erhalten eine Förderung für den Kauf von Ladesäulen und Wallboxen zur gewerblichen Nutzung sowie für den dazugehörigen Netzanschluss. Um Förderungen für eine Ladestation oder Wallbox durch das BMVI zu erhalten, gibt es folgende Voraussetzungen zu beachten:

  • Die Station zum Aufladen muss auf einer Stellfläche in Deutschland errichtet werden
  • Das Vorhaben darf vor Förderungsbestätigung noch nicht begonnen werden
  • Die Ladeinfrastruktur muss an mindestens sechs Tagen die Woche für zwölf Stunden öffentlich zugänglich sein. Ist dies nicht der Fall, gibt es eine Verminderung des Förderungsbetrages um 50 %
  • Der genutzte Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen
  • Vertragsbasiertes Laden, Roaming und Ad-hoc-Laden muss an den Ladepunkten ermöglicht werden
  • Eine Inbetriebnahme der Ladestation bis zum 31.12.2022 sollte realisierbar sein

Ein Antrag für das Förderprogramm kann bis zum 21. Dezember 2021 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen eingereicht werden.

Voraussetzungen für die Förderungen durch die KfW

Um eine Ladestation oder Wallbox installieren zu lassen und dafür Förderungen zu erhalten, müssen von Privatpersonen ein paar Voraussetzungen erfüllt werden. Diese sehen folgendermaßen aus:

  • Die Wallbox oder Ladestation ist an einen nicht öffentlichen Bereich gebunden und darf nicht öffentlich zugänglich sein
  • Die Normalladeleistung darf nicht über 11 KW liegen
  • Die Ladestation sollte intelligent und steuerbar sein und die Ladeleistung muss begrenzt werden können
  • Der Strom muss zu 100 % aus erneuerbaren Energiequellen kommen
  • Die Ladestation muss fabrikneu sein
  • Die Gesamtkosten müssen bei mindestens 900 € liegen

Vor dem Kauf:

Ein Antrag muss vor dem Kauf einer Ladestation bei der KfW eingereicht werden.

Förderungen für Wallboxen & Ladesäulen: Wer ist antragsberechtigt?

Das Recht auf einen Förderungsantrag beim Kaufen und Installieren für Wallboxen und Ladesäulen haben private Wohnungs- bzw. Hauseigentümer sowie Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter und Vermieter. Wenn Sie als Antragsteller zur Miete leben, benötigen Sie außerdem eine Zustimmung von Ihrem Vermieter und womöglich von der Eigentümer-Gemeinschaft, um eine Ladestation installieren zu dürfen.

Welche alternativen Förderungsmaßnahmen für Wallboxen & Ladesäulen gibt es?

Zusätzlich zu den aufgeführten bestehenden Förderungsmaßnahmen gibt es außerdem weitere Möglichkeiten, welche von einzelnen Bundesländern und Gemeinden angeboten werden.

Hier eine Übersicht:

Bundesland Angebot der einzelnen Förderungen für Ladesäulen & Wallboxen
NRW Gesamt-NRW: 50 % der Kosten, max. 2.500 €
Niedersachsen Hildesheim: 500 € für eine Wallbox, wenn diese mit dem Ökostrom des örtlichen Energieversorgers betrieben wird
Rheinland-Pfalz Lambrecht: 150 € für den Kauf einer Wallbox bei Erwerb eines E-Autos oder Rollers
Mainz: 400 bis 600 € pro Station
Wörrstadt: 300 € für eine Wallbox
Thüringen Jena: max. 300 € von den Stadtwerken für Kauf oder Pacht

Ergänzend zu diesen aufgelisteten Förderangeboten gibt es noch weitere Programme von anderen Bundesländern und Städten.

In Schleswig-Holstein gibt es beispielsweise noch das erwähnenswerte Klimaschutz-Förderprogramm. Das bedeutet, dass es beim Kauf und der Installation einer Wallbox jeweils 400 € Zuschuss gibt. Allerdings können nicht mehr als 50 % der förderfähigen Kosten ausgezahlt werden. Wer eine Photovoltaikanlage mit 5 kW und eine Wallbox anschafft, bekommt 600 € für die Ladestation. Dabei werden höchstens 75 % der Anschaffungskosten bezahlt.
Vorstellen wollen wir Ihnen außerdem das Förderprogramm für Elektromobilität der Stadt München. Hier wird eine Beratung durch zertifizierte Berater für Elektromobilität mit bis zu 6000 € unterstützt.

Hinweis:

Um über weitere Programme und Fördermöglichkeiten informiert zu werden, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich in Ihrer Umgebung nach den richtigen Angeboten umsehen.

Neben den genannten Programmen fördern inzwischen viele Energieversorger den Umstieg auf die Elektromobilität und die damit verbundenen Arbeiten. Wallboxen werden beispielsweise mit Zuschüssen oder billigerem Strom unterstützt. Allerdings dienen diese Rabatte natürlich in erster Linie der Kundenbindung an Firmen, daher sollten Sie sich nicht vorschnell zu einem teuren Vertragsabschluss verleiten lassen. Überlegen Sie vorher genau, welche Vorteile Sie aus einem solchen Angebot ziehen, ob dieses sich für Sie lohnt und lassen Sie sich gegebenenfalls von einem Experten persönlich beraten. Nützlich sind diese Förderangebote vor allem für diejenigen, die ohnehin ihrem örtlichen Energieversorger treu bleiben möchten.