Förderungen für Photovoltaik | ThermoFlux

Förderungen für Photovoltaik

Photovoltaikanlagen wandeln Sonnenenergie in Strom um, den Sie selbst verbrauchen oder ins öffentliche Netz einspeisen können. Wer seinen selbst erzeugten Strom der Allgemeinheit zur Verfügung stellt, bekommt dafür von staatlicher Seite eine sogenannte Einspeisevergütung. Daher gibt es für die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen bundesweite Förderungen von unterschiedlichen Stellen. Im Folgenden werden diese für Sie gesammelt und aufgeschlüsselt, um Ihnen einen besseren Überblick über die interessantesten Förderprogramme zu verschaffen.

Förderungen für Photovoltaik: Welche Förderprogramme gibt es?

Für Photovoltaik-Anlagen und den gegebenenfalls dazugehörigen Stromspeicher gibt es mehrere Förderungsmöglichkeiten. Neben der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt außerdem die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Förderungen im Rahmen der Klimaschutzoffensive für den Mittelstand zur Verfügung.
Neben diesen beiden Institutionen ist es möglich, eine Förderung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu beziehen. Darüber hinaus stellen die einzelnen Bundesländer Förderkredite oder Zuschüsse zur Verfügung.

Förderungen für Photovoltaik: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit dem 01.07.2021 verbindet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) die Förderprogramme von KfW und BAFA. Diese Förderprogramme beziehen sich speziell auf energieeffizientes Bauen und Sanieren. Dabei können drei Teilprogramme ausgemacht werden:

  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die KfW ist dabei zuständig für Kredite, während die BAFA Ansprechpartner für Zuschüsse ist. Mit der Verbindung der Förderungen für effiziente Gebäude wurden neue „Erneuerbare-Energien-“ (EE) und „Nachhaltigkeits-“ (NH) Klassen eingeführt. Diese sind seitdem relevant für die Bezugsberechtigung und für die Höhe der ausgeschütteten Förderungen.

Förderungen für Photovoltaik: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Das Förderprogramm der KfW für erneuerbare Energien fördert die Verwendung ebensolcher zur Stromerzeugung sowie Maßnahmen, um erneuerbare Energien in Energiesysteme zu integrieren. Konkret sind damit Neubau-Projekte und Sanierungsprojekte bei Wohngebäuden (BEG WG) gemeint. Kosten für die Planung und die Installation sind dabei inbegriffen. Dabei können die Photovoltaik-Anlagen sowohl auf Dächern und an Fassaden als auch auf Freiflächen platziert werden. Auch die Finanzierung von Stromspeichern ist über diesen KfW-Kredit möglich. Die Photovoltaik-Anlage muss dabei den Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) entsprechen.

Zu beachten bei der Beantragung

Der Antrag von KfW-Krediten muss stets vor Beginn der Umsetzung gestellt werden!

Förderungen für Photovoltaik: Wer ist antragsberechtigt? (KfW)

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer einer Wohnimmobilie
  • Ersterwerber von saniertem Wohnraum
  • Contracting-Geber
  • Freiberufler
  • Unternehmer
  • Wohnungsbaugenossenschaften
  • Kommunen

Förderungen für Photovoltaik: Höhe der Förderungen? (KfW)

Über die KfW gibt es unterschiedliche Förderprogramme, welche Sie bei der Anschaffung und Installation einer Photovoltaikanlage in Anspruch nehmen können. Kredite mit Tilgungszuschuss in Bezug auf Sanierungen oder Neubauten sind unter der Programmnummer 261 zu finden. Direkte Zuschüsse können über das Programm 461 beantragt werden.

Übersicht über die maximalen Förderhöhen bei der Sanierung zum Effizienzhaus:

Effizienzhaus (Tilgungs-)zuschuss/Wohnung (%) Betrag/Wohnung
40 45% von max. 120.000 € </= 54.000 €
40 EEK 50% von max. 150.000 € </= 75.000 €
55 40% von max. 120.000 € </= 48.000 €
55 EEK 45% von max. 150.000 € </=67.500 €
70 35% von max. 120.000 € </= 42.000 €
70 EEK 40% von max. 150.000 € </= 60.000 €
85 30% von max. 120.000 € </= 36.000 €
85 EEK 35% von max. 150.000 € </= 52.500 €
100 27,5% von max. 150.000 € </= 33.000€
100 EEK 32,5% von max. 150.000€ </= 48.750 €

Übersicht über die maximalen Förderhöhen bei dem Neubau eines Effizienzhauses:

40 Plus 25% von max. 150.000 € </= 37.500 €
40 20% von max. 120.000 € </= 24.000 €
40 EEK/Nachhaltigkeitsklasse 22,5% von max. 150.000 € </= 33.750 €
     
     

Zusammenfassend kann man sagen, dass der Zuschuss geringer ausfällt, wenn der Effizienzstandard, der erreicht werden soll, gering ist. Je höher der angestrebte Effizienzstandard, desto höher die Zuschüsse des BEG.

Förderungen für Photovoltaik: Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Im Zuge der Änderungen am EEG zum 01.01.2021 wurde die Einspeisevergütung zentraler Bestandteil der Förderung von Solarstromanlagen. Der durch Photovoltaikanlagen produzierte Strom, welcher in das öffentliche Netz eingespeist wird, wird durch den Netzbetreiber pro Kilowattstunde zu einem festen Betrag gekauft. Der zu zahlende Betrag ist dabei davon abhängig, wann die Anlage in Betrieb genommen wurde, und auf eine Laufzeit von zwanzig Jahren festgelegt.

Gut zu wissen

Wenn eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen wurde, ist der Photovoltaik-Anlagen Besitzer verpflichtet, auf diese Vergütung für den eingespeisten Solarstrom zu verzichten.

Ob diese Vergütung angesichts der sinkenden Vergütungssätze allerdings rentabel ist, ist fraglich. Der größtmögliche Nutzen kann insbesondere durch die Eigennutzung des aus den Photovoltaik-Anlagen produzierten Stroms gezogen werden. Insbesondere wenn Ihr eigener Solarstrom Verbrauch sehr hoch ist, lohnt es sich daher eher, die BEG Förderung zu nutzen.

Förderungen für Photovoltaik: BAFA-Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme

Die Förderung der BAFA für die Energieberatung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung auf Basis der Ausgaben. Sie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich nach speziellen Fördervoraussetzungen.

Förderungen für Photovoltaik: Was wird gefördert? (BAFA)

Diese Förderung bezieht sich explizit auf Energieberatungen für bereits bestehende Nichtwohngebäude (NWG) und den Neubau von Nichtwohngebäuden. Ziel ist es Energieeffizienz und erneuerbare Energien, wie Photovoltaik-Anlagen, in den Planungs- und Entscheidungsprozess zu integrieren.
Dadurch sollen zum einen Sanierungskonzepte entworfen werden, um die energetische Modernisierung von Nichtwohngebäuden im Bestand hin zum KfW-Effizienzgebäude zu ermöglichen. Zum anderen werden Neubauberatungen für Nichtwohngebäude gefördert, welche den Bau von bundesgeförderten Effizienzhäusern als Ziel haben.

Förderungen für Photovoltaik: Wer ist antragsberechtigt? (BAFA)

Antragsberechtigt sind:

  • Kommunale Gebietskörperschaften
  • Kommunale Zweckverbände
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Soziale und gesundheitliche Organisationen
  • Kleine und mittelständische Unternehmen (Sitz in Deutschland)
  • Unternehmen, deren Gesamtenergieverbrauch im Jahr höchstens 500.000 kWh beträgt (Sitz in Deutschland)
  • Freiberufler

Förderungen für Photovoltaik: Höhe der Förderungen (BAFA)

Generell ist in dieser Förderung das Brutto- oder das Nettoberaterhonorar förderfähig. Dies ist abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers. Bei bereits bestehenden Nichtwohngebäuden beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 6.000 €, wenn die jährlichen Energiekosten über 10.000 € (netto) liegen.
Liegen Sie darunter, beträgt die Förderung ebenfalls 80 %, maximal 1.200 €. Bei der Neubauberatung für Nichtwohngebäude liegt die Förderung bei 80 %. Maximal beträgt sie 8.00 0€. Die exakte Höhe der Förderung orientiert sich in diesem Bereich an der Nettogrundfläche des geplanten Gebäudes.

Förderungen für Photovoltaik: Weitere Förderungsmöglichkeiten

Die einzelnen Bundesländer fördern Investitionsmaßnahmen zur nachhaltigen Verringerung von CO2 Emissionen und zur Steigerung der Energieeffizienz. Je nach Bundesland sind in diesem Rahmen Zuschüsse oder Förderkredite möglich. Informieren Sie sich, welche Möglichkeiten der Förderung das Bundesland anbietet, in welchem sich Ihre Immobilie befindet oder der geplante Neubau stattfinden soll.

Fazit: Förderungen für Photovoltaik

Die Bundesförderung von effizienten Gebäuden macht den Einbau einer Photovoltaikanlage insbesondere beim Erreichen eines hohen Effizienzhausstandards sehr lukrativ. Durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und die damit einhergehenden Erleichterungen für Antragsteller ist die Antragstellung an sich auf ein Formular begrenzt, welches entweder bei der KfW oder beim BAFA eingereicht werden muss. Trotz der ausbleibenden Vergütung durch die Netzbetreiber bei Inanspruchnahme der Bundesförderung bleiben die Eigennutzung und die Finanzierungsmöglichkeiten so rentabel, dass die Überlegung in Richtung Photovoltaikanlage weiterhin lohnend ist. Auch bei Nichtwohngebäuden unterstützt der Bund großflächig von der Planung bis zur Umsetzung und erleichtert damit die Finanzierung solcher Projekte.
Abgesehen von den möglichen Förderungen stellt die Photovoltaikanlage einen erneuerbaren Energielieferanten dar, welcher Ihren CO2-Ausstoß reduziert und Ihnen dadurch ermöglicht, einen Beitrag in Richtung Umweltschutz zu leisten.