Förderrichtlinien

Die aktuellen Förderrichtlinien für Erneuerbare Energien finden Sie auf der Webseite der Bafa.

www.bafa.de/bafa/de/energie/erneuerbare_energien

Marktanreizprogramm 2015 / Erhöhung der Fördersätze für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen

BAFA Förderungen für Pelletkessel/-Öfen – Holzvergaserkessel – Hackschnitzel-Anlagen – Solarthermie – Wärmepumpen

Basisförderung von Biomassanlagen

Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Biomasseanlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand).

Pelletkessel-Anlagen & Pelletöfen:

Die Basisförderung beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung bei Errichtung  einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), mindestens jedoch:

  • 2.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche
  • 3.000 Euro bei Pelletkesseln
  • 3.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung.

Holzvergaser-Anlagen:

Die Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage bei Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.

Hackschnitzel-Anlagen:

Die Basisförderung beträgt pauschal 3.500 Euro je Anlage bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Hackschnitzeln zur Wärmeerzeugung.

Solarthermische Anlagen

  • Wiederaufnahme der Förderung von solaren Trinkwasseranlagen (mind. 3m² Bruttokollektorfläche, Mindestspeichervolumen 200 l) Förderung: 50 €/m², mindestens 500,00€.
  • Bei allen sonstigen Verwendungszwecken Förderung 140 €/m², mindestens 2.000 €