Förderrichtlinien
Die aktuellen Förderrichtlinien für Erneuerbare Energien finden Sie auf der Webseite der Bafa.
Marktanreizprogramm 2015 / Erhöhung der Fördersätze für Biomasse, Solarthermie und Wärmepumpen
BAFA Förderungen für Pelletkessel/-Öfen – Holzvergaserkessel – Hackschnitzel-Anlagen – Solarthermie – Wärmepumpen
Basisförderung von Biomassanlagen
Die Basisförderung für die Errichtung oder Erweiterung Ihrer Biomasseanlage erhalten Sie, wenn in Ihrem Gebäude zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der neuen Anlage, bereits seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizungssystem installiert war (Gebäudebestand).
Pelletkessel-Anlagen & Pelletöfen:
Die Basisförderung beträgt bis zu 80 Euro je Kilowatt installierter Nennwärmeleistung bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Biomassepellets (auch als Kombinationskessel), mindestens jedoch:
- 2.000 Euro bei Pelletöfen mit Wassertasche
- 3.000 Euro bei Pelletkesseln
- 3.500 Euro bei Pelletkesseln mit neu errichtetem Pufferspeicher mit einem Pufferspeichervolumen von mindestens 30 Liter je Kilowatt Nennwärmeleistung.
Holzvergaser-Anlagen:
Die Basisförderung beträgt pauschal 2.000 Euro je Anlage bei Errichtung von besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.
Hackschnitzel-Anlagen:
Die Basisförderung beträgt pauschal 3.500 Euro je Anlage bei Errichtung einer automatisch beschickten Anlage mit Leistungs- und Feuerungsregelung sowie automatischer Zündung zur Verfeuerung von Hackschnitzeln zur Wärmeerzeugung.
Solarthermische Anlagen
- Wiederaufnahme der Förderung von solaren Trinkwasseranlagen (mind. 3m² Bruttokollektorfläche, Mindestspeichervolumen 200 l) Förderung: 50 €/m², mindestens 500,00€.
- Bei allen sonstigen Verwendungszwecken Förderung 140 €/m², mindestens 2.000 €