Förderung Solarthermie | ThermoFlux
Förderungen für Solarthermie
Durch Solarthermie-Anlagen wird die Energie der Sonne genutzt. Mit Hilfe von Kollektoren wird das Licht der Sonne eingefangen und in thermische Energie umgewandelt. Diese kann daraufhin genutzt werden, um die Warmwasserbereitung und die Heizung zu unterstützen. Daher birgt Solarthermie sowohl im privaten als auch im gewerblichen Rahmen einige Vorteile, welche die Anschaffung und Installation dieser Anlagen in beiden Bereichen rentabel machen.
Um die Kosten für diese zu senken, gibt es verschiedene Förderprogramme. Wer Anspruch auf die Förderung hat, welche unterschiedliche Möglichkeiten der Förderung bestehen und was genau gefördert wird, wird im Folgenden eingehend erklärt.
Förderungen für Solarthermie: Welche Förderprogramme gibt es?
Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Förderbank KfW stellen bundesweit Fördermittel für Solarthermie zur Verfügung. Weiter existieren regionale Förderprogramme, welche bundeslandabhängig sind und kommunale Förderprogramme in einigen Gemeinden und Städten. Auch von privaten Energieversorgern gibt es Unterstützung.
Förderungen für Solarthermie: Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Um einen Anreiz für den Wechsel zu erneuerbaren Energien zu schaffen, gibt es Förderprogramme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). In der BEG wurden seit 2021 viele Förderprogramme vereint, welche sich an Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen richten.
Dabei existieren drei Teilprogramme:
- Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG)
- Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Bundesförderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Durch die Vereinfachung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ergibt sich für Sie der Vorteil, dass Sie die Wahl zwischen Krediten mit Tilgungszuschuss und ausbezahlten Zuschüssen als Förderung haben. Kredite werden dabei bei der KfW beantragt, während Sie sich für Zuschüsse an das BAFA wenden müssen.
Wie wird Solarthermie in der BEG gefördert (BAFA)?
Da Solarthermie-Anlagen Sonnenenergie nutzen und CO2-neutral arbeiten, gehören sie zu den Heizungstechniken, welche im Rahmen der BEG gefördert werden. Für die Anschaffung und Installation von Solarthermie-Anlagen ist insbesondere das Programm BEG EM ausschlaggebend.
Folgende Kostenpunkte sind dabei relevant:
- Anschaffung Solarthermieanlage (Warmwassererzeugung)
- Anschaffung Kombianlage (Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung)
- Montage und Anschlussarbeiten
- Fachplanung und Baubegleitung
Förderungen durch BEG WG und BEG NWG
Diese gibt es nicht für Solarthermieanlagen als einzelne Maßnahmen. Um in diesen Bereichen eine Förderung zu erhalten, muss das gesamte Konzept des Baus oder der Sanierung des Gebäudes in Richtung Effizienzhaus ausgelegt sein. Abhängig von dem Effizienzhaus-Standard, der erreicht wird, gestalten sich ebenfalls die Fördergelder.
Wie hoch sind die Förderungen für Solarthermie in der BEG (BAFA)?
Einzelne Maßnahmen werden in der Förderung unterschiedlich gewertet und dementsprechend auch unterschiedlich gefördert. Daher gibt es für verschiedene Maßnahmen unterschiedliche Fördersätze.
- Die Anschaffung einer neuen Solarthermieanlage wird wir durch das BEG mit einem Zuschuss von 30% gefördert.
- Bei der Kombination einer neuen Gasheizung mit Solarthermie werden ebenfalls 30 % der Kosten für das Gesamtpaket bezuschusst. Der Zuschuss erhöht sich in diesem Fall sogar auf 40 %, wenn dabei eine alte Ölheizung ersetzt wird.
- In der Kombination einer Solarthermieanlage mit einer erneuerbaren Heizung (Wärmepumpe, Pelletheizung) werden 35 % der Kosten für das Gesamtpaket bezuschusst. Auch in diesem Fall erhöht sich der Zuschuss auf 45 %, wenn eine alte Ölheizung dabei ersetzt wird.
- Für die Fachplanung und die Baubegleitung gibt es einen BEG-Zuschuss für 50 % der Kosten. Wurde für Sie von einem bei der BAFA aufgeführten Energieberater ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) ausgearbeitet, in welchem die Solarthermieanlage Bestandteil ist, erhalten Sie zusätzlich einen Bonus von 5 %.
Solarthermie: Wer darf einen Antrag auf Förderung stellen (BAFA)?
Anträge auf Förderung für die Einzelmaßnahme der Solarthermieanlage können stellen:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Wohnungseigentümerschaften
- Freiberufler
- Kommunale Gemeinde- und Zweckverbände
- gemeinnützige Organisationen
- Einzelunternehmer
- Wohnungsbaugenossenschaften
Förderung für Solarthermie: Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Auch die KfW-Bankengruppe bietet Unterstützung bei der Finanzierung von energieeffizientem Bauen und Sanieren. Dafür werden günstige Kreditfinanzierungen zur Verfügung gestellt. Die KfW hat dafür ebenfalls Bedingungen und Konditionen zusammengestellt, nach denen sich die Förderung richtet. Dabei ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zuständig für die Bereiche BEG WG und BEG NWG. Im Bereich der KfW-Förderung wird also die Solarthermieanlage als Einzelmaßnahme nicht gefördert, sondern lediglich, wenn sie im Kontext einer Modernisierung oder eines Neubaus erfolgt. Zu beachten ist bei dem Antrag auf Förderung, dass dieser im Vorfeld der Maßnahmen gestellt werden muss. Förderungen für Ferienhäuser oder -wohnungen werden von der KfW nicht bewilligt.
Förderprogramm für Solarthermie: Was wird gefördert?
Die KfW stellt Förderkredite oder Zuschüsse, wenn Immobilien zum Effizienzhaus saniert werden. Eine Solarthermieanlage ist hierbei als ein Teil der Gesamtkosten zu betrachten. Auch hier ist der Effizienzhaus-Standard, welcher seit dem 01.07.2021 mit der Erneuerbaren-Energie-Klasse (EKK) deklariert wird, ausschlaggebend für die Höhe des Zuschusses oder der Tilgung.
Neben der Komplettsanierung werden der Neubau und der Erwerb von Effizienzhäusern gefördert. Auch für beispielsweise die Baubegleitung sind zusätzliche Förderungen möglich.
Zu beachten:
In beiden Fällen ist die Förderung der KfW nicht in Kombination mit der Förderung der BAFA möglich.
Bei einem Antrag über die KfW sollten Sie beachten, dass eine Voraussetzung für die Förderung die Beratung durch einen Energieeffizienz-Experten ist. Zugelassene Energieeffizienz-Experten sind auf der Expertenliste des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) gelistet. Weiter ist es verpflichtend, ein Handwerksunternehmen mit den Baumaßnahmen zu betrauen.
Solarthermie: Wer darf einen Antrag auf Förderung bei der KfW stellen (BEG WG)?
Antragsberechtigt sind:
- Eigentümer einer Wohnimmobilie
- Ersterwerber von saniertem Wohnraum
- Contracting-Geber
Förderprogramm für Solarthermie: Wie hoch sind die Förderungen der KfW (BEG WG)?
Bei der Sanierung eines Hauses zu einem Effizienzhaus sind folgende Förderungen möglich:
Effizienzhaus | (Tilgungs-)zuschuss/Wohnung (%) | Betrag/Wohnung |
40 | 45 % von max. 120.000 € | </= 54.000 € |
40 EEK | 50 % von max. 150.000 € | </= 75.000 € |
55 | 40 % von max. 120.000 € | </= 48.000 € |
55 EEK | 45 % von max. 150.000 € | </= 67.500 € |
70 | 35 % von max. 120.000 € | </= 42.000 € |
70 EEK | 40 % von max. 150.000 € | </= 60.000 € |
85 | 30 % von max. 120.000 € | </= 36.000 € |
85 EEK | 35 % von max. 150.000 € | </= 52.500 € |
100 | 27,5 % von max. 150.000 € | </= 33.000 € |
100 EEK | 32,5 % von max. 150.000 € | </= 48.750 € |
Auch für Denkmalhäuser, welche in ein Effizienzhaus umgewandelt werden sollen, gibt es Förderungen durch die KfW.
Für den Neubau oder den Erwerb eines Effizienzhauses sind folgende Förderungen möglich:
40 Plus | 25 % von max. 150.000 € | </= 37.500 € |
40 | 20 % von max. 120.000 € | </= 24.000 € |
40 EEK/Nachhaltigkeits-Klasse | 22,5 % von max. 150.000 € | </= 33.750 € |
55 | 15 % von max. 120.000 € | </= 18.000 € |
55/Nachhaltigkeits-Klasse | 17,5 % von max. 150.000 € | </= 26.250 € |
Bei der Sanierung von bereits bestehenden Immobilien muss zudem beachtet werden, dass die Effizienzklasse 55 erreicht werden muss.
Förderprogramm für Solarthermie: BEG NWG (KfW)
Die KfW ist ebenfalls zuständig für Förderungen im Bereich Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG). Privatpersonen, Einzelunternehmer, kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und Geschäftsbanken können für diesen Teilbereich Anträge auf Förderungen stellen. Die Fördersummen sind in diesem Bereich sehr hoch, da es sich dabei häufig um größere Immobilien handelt. Der maximale Förderbetrag für den Neubau eines Effizienzgebäudes liegt hier bei bis zu 30 Millionen Euro. Sanierungen an denkmalgeschützten Gebäuden können einen Tilgungszuschuss von bis zu 30 % erhalten.
Wie funktioniert die Antragsstellung für Fördermittel?
Abhängig davon, ob Sie eine Solarthermieanlage als Einzelmaßnahme beim Neubau oder bei der Sanierung eines bereits bestehenden Gebäudes einbinden, müssen Sie den Antrag auf Fördermittel beim BAFA oder bei der KfW stellen.
Bei beiden Instituten können Sie Online-Anträge stellen. Bevor Sie Ihren Antrag bei der KfW stellen, sollten Sie unbedingt einen Energieberater zu Rate ziehen, um die gestellten Bedingungen zu erfüllen.
Förderprogramm für Solarthermie: Fazit
Fördermittel für Solarthermie zu beziehen, hat sich mit der Vereinigung der Fördermittel durch die BEG seit 2021 vereinfacht. Beachten Sie alle Vorgaben des BEG, steht dem energieeffizienten Umbau oder Neubau Ihrer Immobilie nichts mehr im Weg. Generell gilt: Je höher die angestrebte Effizienzhaus-Klasse, desto höher auch die Fördermittel der BEG. Damit können Sie nicht nur den Einbau einer Solarthermie-Anlage rentabler gestalten, sondern auch einen Beitrag zur Klimaneutralität leisten.